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Die Voraussetzungen, die Studierende mitbringen
- Fachhochschulreife,
allgemeine Hochschulreife oder eine rechtlich gleichgestellte Zulassung
- Eine mindestens einjährige
soziale Tätigkeit (Berufstätigkeit, Freiwilliges Soziales
Jahr, Diakonisches Jahr o.ä.)
- Mitglied der Evangelischen
Kirche
- Erfahrungen als ehrenamtliche
Mitarbeiterin bzw. ehrenamtlicher Mitarbeiter in Kirche oder Diakonie
- Bereitschaft, sich
nach der Ausbildung in das Amt der Diakonin / des Diakons berufen
zu lassen.
Von
Studierenden, die ihre Ausbildung vom Martineum begleiten
lassen, wird erwartet, dass eine regelmäßige und verbindliche
Teilnahme an den entsprechenden Veranstaltungen und am gemeinschaftlichen
Lebens der Martineumsgemeinschaft erwartet. Hier besteht dann die Möglichkeit
der Mitgliedschaft schon während des Studiums und der Einsegnung
in das Diakonenamt.
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